Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler), entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann widerrufen werden.

GR Wöber schlägt im Namen der SPD-Fraktion Marita Loster für dieses Amt vor, da sie das Amt schon jahrelang begleitet.

1. Bgm. Kuhn schlägt als Vertreter von Marita Loster ihren bisherigen Vertreter Hubert Ort vor.

 

Grundschule:

 

a)    1. Bürgermeister Erich Kuhn
Vertreter: 2. Bürgermeister Kurt Repp

b)    Marita Loster
Vertreter: Hubert Ort

Mittelschule:

 

1. Bürgermeister Erich Kuhn
Vertreter: 2. Bürgermeister Kurt Repp


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die oben genannten Vertreter für die Grund- und Mittelschule zu bestellen.