Sachverhalt:
Gemäß
Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) besteht
die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband
beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50
Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler),
entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren
Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen
weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die
Dauer seiner Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann
widerrufen werden.
GR Wöber schlägt im Namen der SPD-Fraktion Marita
Loster für dieses Amt vor, da sie das Amt schon jahrelang begleitet.
1. Bgm. Kuhn schlägt als Vertreter von Marita
Loster ihren bisherigen Vertreter Hubert Ort vor.
Grundschule:
a)
1. Bürgermeister
Vertreter: 2. Bürgermeister Kurt Repp
b)
Marita Loster
Vertreter: Hubert Ort
Mittelschule:
1. Bürgermeister
Vertreter: 2. Bürgermeister Kurt Repp
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, die oben genannten Vertreter für die Grund- und Mittelschule zu
bestellen.