Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Jeder Gemeinderat braucht nach Art. 45 GO eine neue Geschäftsordnung. Er muss darüber zu Beginn der neuen Amtszeit beschließen. Gleiches gilt für die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

 

Die vorliegende Geschäftsordnung wurde mit Vertretern der im Marktgemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen besprochen. Sie berücksichtigt auch die seither eingetretenen Rechtsänderungen. Sie orientiert sich an der „Mustergeschäftsordnung des Bayer. Gemeindetages“ und an der bisherigen Geschäftsordnung des Marktes Schneeberg.

Folgende Änderungen wurden eingearbeitet:

·         Form und Frist für die Einladung – elektronisch über das Ratsinformationssystem

·         Anträge zur Gemeinderatssitzung – können auch elektronisch (per Email) erfolgen

·         Bewirtschaftungsmittel des 1. Bürgermeister bis 5.000 € (bisher 4.000 €)

·         Entschädigung für Gemeinderatsmitglieder

-       Keine monatliche Pauschale

-       Sitzungsgeld wird von 20 auf 25 € angehoben

-       Sitzungsgeld für Ausschüsse wird von 12 auf 15 € angehoben

-       Diese Beträge beinhalten auch die Kosten z.B. für Papier, Druckermaterial, Telefon

·         Geringfügige Veränderungen bei der Bezeichnung der Ausschüsse

·         Besetzung der Ausschüsse mit Personen des neuen Gemeinderates

 

Alle anderen Abweichungen sind geringfügig und meist redaktioneller Art.

 

Der Vorsitzende fragt, ob es zu dem vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Änderungswünsche gibt.

 

GR Speth stellt den Antrag, unter § 7 Ständige Ausschüsse, 2. Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss folgende Änderung vorzunehmen:

d) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes und des Straßenverkehrsrechts

Neu hinzukommen soll:

e) Beratung hinsichtlich örtlicher Verkehrsbelastungen, Verkehrsregeln und Verkehrsplanungen

aus e) wird f) Beratung von Grundstücksangelegenheiten

 

Weitere Änderungswünsche liegen nicht vor.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat erlässt die Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit den vorgeschlagenen Änderungen. Die Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind der Niederschrift als Anlage 1 und 2 beigefügt.