Sachverhalt:

Der Vorsitzende nimmt den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab.

Es sind dies: Petra Berberich, Mathias Kiel und Bernhard Speth.

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein

und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren

und ihren Pflichten nachzukommen,

so wahr mir Gott helfe“.

 

Anschließend wünscht er den neuen Gemeinderatsmitgliedern, per Handschlag, eine gute Zusammenarbeit im Gremium.

 

1. Bgm. Kuhn weist darauf hin, dass Helga Blatz-Schmitt als Ortssprecherin nicht vereidigt wird. Nachdem sie aber auch an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen kann, weist er sie auf die Geheimhaltungspflicht gemäß der Geschäftsordnung hin und verpflichtet sie per Handschlag.