Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 17.01.2014, lfd.Nr. 0955.9)

GR Lausberger kommt zurück auf das Mittagessen für die Ganztagsschüler, das von ihm bereits zwei Mal angesprochen wurde. Ihm wurde mitgeteilt, dass bei einem kurzfristigen Schulausfall eine Rückerstattung nicht möglich sei. Ihn würde nun interessieren, in welcher Höhe der Schulverband im letzten Jahr nichtgedeckte Beträge übernommen hat.

Ferner weist er darauf hin, dass bei der Erstattung nicht eingenommener Mittagessen Handlungsbedarf besteht, um dem Anspruch der Bürgerfreundlichkeit zu entsprechen.