Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 06.09.2013, lfd.Nr. 0891.10)

Mit Schreiben vom 05.07.2013 hat der Markt Schneeberg die Ausweitung des Geschwindigkeitsbereiches von 30 km/h zwischen Rathaus und Ringstraße auf der B 47 in Schneeberg beim Landratsamt Miltenberg beantragt.

Das Landratsamt Miltenberg nimmt im Antwortschreiben vom 12.12.2013 wie folgt Stellung:

„In den von Ihnen angesprochenen Bereichen ist laut Unfallstatistik der Polizeiinspektion Miltenberg seit 2011 kein Unfallgeschehen feststellbar. Eine Erweiterung des 30 km/h-Bereichs ist daher nicht möglich (§ 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 9 StVO), da eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus verkehrssicherheitsrechtlichen Gründen nicht zwingend geboten ist. Anordnungen dürfen nur getroffen werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, welche das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine Verkehrszeichenanordnung darf nicht auf allgemeinen Erwägungen der Gefahrenabwehr bzw. der Verkehrssicherheit beruhen, sondern muss durch die Verkehrssituation vor Ort zwingend indiziert sein. In den angesprochenen Bereichen verlangt weder der Ausbauzustand der Straße, die Fahrbahnbeschaffenheit, die Straßengeometrie, die Verkehrsdichte noch die Unfallbelastung eine Verkehrsbeschränkung.

Auch aus Lärmschutzgründen ist eine Beschränkung der Geschwindigkeit in den vorgeschlagenen Bereichen nicht möglich. Nach Aussagen des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg werden die zulässigen Werte im Zuge der B 47 nicht überschritten. Damit kann und darf keine Verkehrsbeschränkung ausgesprochen werden. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes unterliegt im Übrigen dem Zustimmungsvorbehalt der Regierung von Unterfranken. Nach unserer Auffassung ist das Verkehrszeichen im Bereich der Fl.Nr. 3 aus der Position eines Kfz-Führers gut sichtbar. Möglich wäre auch, einen Ausleger zu montieren, damit das Verkehrszeichen näher zur Fahrbahn hin versetzt werden kann.

Wir können daher Ihrem Antrag vom 05.07.2013 aus rechtlichen Gründen nicht stattgeben.“