Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 17.01.2014, lfd.Nr. 0955.2)

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, wird laut Art. 10.2 Gemeinde- und Landkreisbekanntmachung vom Gemeinderat bzw. vom Kreistag beschlossen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 16.03.2014 festzulegen. Für die Mitarbeiter bei der Stimmzettelausgabe wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 15 € vorgeschlagen. Die Stadt Amorbach und die Gemeinden Kirchzell und Weilbach haben bereits ein Erfrischungsgeld von 30 € beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 04.02.2014 teilt der Landkreiswahlleiter mit, dass die Abrechnung der Kostenerstattung, wie bei der letzten Kommunalwahl, wiederum im Rahmen einer pauschalen Kostenerstattung erfolgt (Art. 54 Abs. 5 GLKrWG).


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer, bei der Kommunalwahl am 16.03.2014 auszuzahlen. Die Helfer bei der Stimmzettelausgabe erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 15 €.