Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 05.11.2013, lfd.Nr. 0923)

Mit Schreiben vom 08.01.2014 teilt die Regierung von Unterfranken folgendes mit:

„In der Kindertageseinrichtung Schneeberg ist die Schaffung von weiteren 6 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geplant. Mit Schreiben vom 12.12.2013 wurden die Antragsunterlagen auf Gewährung einer Zuweisung gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014 vorgelegt.

Eine Prüfung der vorgelegten Unterlagen konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Wegen der besonderen Dringlichkeit der Maßnahme hat Herr Bürgermeister Kuhn am 08.01.2014 telefonisch gebeten, die Freigabe der Möbelbeschaffung zu ermöglichen.

Für das Vorhaben kann gegenwärtig eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn noch nicht erteilt werden. Damit für den Antragsteller keine zeitliche Verzögerung eintritt, wird für die Beschaffung der Ausstattungsgegenstände für die Kinderkrippe eine förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

Damit ist die Durchführung des Vorhabens nicht schädlich für eine (spätere) Förderung, wenn die abschließende Prüfung der Antragsunterlagen ergibt, dass das Vorhaben aus Mitteln der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014 gefördert werden kann und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die anliegenden „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften“ (ANBest-K) werden Bestandteil der späteren möglichen Bewilligungen sein und sind daher zu beachten.“

 

Herr Farrenkopf, vom Ingenieurbüro Johann und Eck, teilt mit, dass die Freigabe der Regierung von Unterfranken, Frau Kretschmer-Hetterich, noch erteilt werden muss, die sich jedoch zurzeit noch im Urlaub befindet. Die Ausschreibung kann erst erfolgen, wenn die Freigabe erteilt ist. Er teilt mit, dass die Baumaßnahme ohne Belästigung für den Kindergarten durchgeführt werden kann.


Diskussionsverlauf:

GR Dolzer möchte wissen, ob es schon eine Schätzung gibt, wann die Baumaßnahme abgeschlossen sein kann.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die Baumaßnahme spätestens Ende Mai 2014 abgeschlossen sein soll.