Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 06.09.2013, lfd.Nr. 889)

In der vorangegangenen Sitzung am 06.09.2013 wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die lt. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum o.g. Bebauungsplanentwurf beschlussmäßig abgehandelt (siehe Nrn. 889.1 bis 889.16).

 

Zwischenzeitlich wurde die vom Landratsamt Miltenberg geforderte Schallimmissionsprognose "Verkehrsgeräusche" durch das Büro Wölfel, Würzburg, ausgearbeitet. Das Gutachten ergibt eine geringfügige Überschreitung der Orientierungswerte in der Nacht um 1 dB(A) im Bereich der unteren Häuserzeile, was als verträglich anzusehen ist.

 

Die beschlossenen Änderungen wurden zwischenzeitlich in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Dieser kann nun gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.

 

Der Auslegungszeitraum wird für die Zeit vom 07.10.2013 bis 08.11.2013 festgelegt.

 

Weiterhin hat sich gezeigt, dass lt. Aussage von Herrn Martin Starauschek der schräge Teil des im Eigentum von Burkard Niesner stehenden Grundstückes Fl.Nr. 2900/1 (Teilfäche des früheren Wendeplatzes in der Bergstraße) als Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Um hier eine Regelung herbeizuführen, müsste das Grundstück Fl.Nr. 2900/1 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden.

 


Beschluss:

Das Grundstück Fl.Nr. 2900/1 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.

 

Der Marktgemeinderat Schneeberg billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf "Erweiterung Sommerberg" mit der Begründung, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Unterlagen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich und der Schallimmissionsprognose "Verkehrsgeräusche" in der Fassung vom 25.09.2013 und beschließt, die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 07.10.2013 bis 08.11.2013 durchzuführen.