Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 06.09.2013, lfd.Nr. 889)
In der vorangegangenen Sitzung am 06.09.2013
wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
die lt. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung zum o.g. Bebauungsplanentwurf beschlussmäßig
abgehandelt (siehe Nrn. 889.1 bis 889.16).
Zwischenzeitlich wurde die vom Landratsamt
Miltenberg geforderte Schallimmissionsprognose "Verkehrsgeräusche"
durch das Büro Wölfel, Würzburg, ausgearbeitet. Das Gutachten ergibt eine
geringfügige Überschreitung der Orientierungswerte in der Nacht um 1 dB(A) im
Bereich der unteren Häuserzeile, was als verträglich anzusehen ist.
Die beschlossenen Änderungen wurden
zwischenzeitlich in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Dieser kann nun
gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen werden.
Der Auslegungszeitraum wird für die Zeit vom
07.10.2013 bis 08.11.2013 festgelegt.
Weiterhin hat sich gezeigt, dass lt. Aussage
von Herrn Martin Starauschek der schräge Teil des im Eigentum von Burkard
Niesner stehenden Grundstückes Fl.Nr. 2900/1 (Teilfäche des früheren
Wendeplatzes in der Bergstraße) als Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Um hier
eine Regelung herbeizuführen, müsste das Grundstück Fl.Nr. 2900/1 in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden.
Beschluss:
Das Grundstück Fl.Nr. 2900/1 wird in den
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes einbezogen.
Der Marktgemeinderat Schneeberg billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf "Erweiterung Sommerberg" mit der Begründung, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Unterlagen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich und der Schallimmissionsprognose "Verkehrsgeräusche" in der Fassung vom 25.09.2013 und beschließt, die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 07.10.2013 bis 08.11.2013 durchzuführen.