Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 13.02.2008, lfd.Nr. 0982a)

Im Jahr 2013 findet wieder eine Schöffenwahl statt. Nach § 36 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) i.V.m. der Schöffenbekanntmachung vom 07. November 2012 ist vom Markt Schneeberg bis spätestens 15. Mai 2013 eine Vorschlagsliste mit einer zum Schöffenamt geeigneten Person aufzustellen, die unmittelbar danach öffentlich aufzulegen ist. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte davon abgesehen werden, die mitgeteilte Zahl zu überschreiten. Die Vorschlagsliste ist anschließend bis spätestens 05. Juni 2013 dem Direktor des Amtsgerichts Obernburg a. Main in elektronischer Form zu übersenden.

 

Die Verwaltung soll durch einen Aushang an den Bekanntmachungstafeln und im nächsten Mitteilungsblatt auf die Schöffenwahl 2013 hinweisen und Interessenten bitten, sich im Rathaus zu melden.