Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 28.11.2012, lfd.Nr. 0768)

Die Eheleute Ina und Ulf Schwartz, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Roscheklinge 12, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 2, Fl.Nr. 1790/42 der Gemarkung Schneeberg, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Die Eheleute haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen folgende Befreiung (gemäß Art. 31 Abs. 2 BauGB):

  • Überschreitung der Baugrenze
  • Satteldach mit 28° Dachneigung
  • Zuwegung über ausgewiesene Grünflächen

Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am 28.11.2012 behandelt. In der Zwischenzeit hat die Familie Schwartz einen Teil des Gemeindegrundstückes Fl.Nr. 1790/43 gekauft, um dadurch eine relativ ebene Zufahrtsmöglichkeit zur Garage zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurden die Baupläne neu erstellt und dem Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung in veränderter Form vorgelegt.

 

Folgende Begründungen wurden für die Abweichungen vom Planer ausgeführt:

„Das Haus mit Nebengebäude soll mit einem Mindestgrenzabstand von 3,0 Meter von der westlichen Grenze her errichtet werden, um auf der Ostseite des Hauses zum Ess- und Wohnzimmer hin einen großzügigen Freibereich zu erhalten. Aus optischen Gründen und der Nichtnotwendigkeit eines Dachgeschosses wird eine Dachneigung von 28° gewünscht. Die Familie Schwartz hat einen Teil des Gemeindegrundstückes 1790/43 dazugekauft, um eine relativ ebene Zufahrtsmöglichkeit zur Garage zu ermöglichen. Das Bauvorhaben ist mit seinen Abweichungen städtebaulich vertretbar. Die nachbarrechtlichen Belange bleiben unberührt. Außerdem ist in dem Baugebiet eine große Dächervielfalt geboten, worin sich das Dach gut einpassen lässt, ohne störend zu wirken.“

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ stimmt der Marktgemeinderat zu.