Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Zum 01.01.2013 wurde die neue Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz (AVPStG) erlassen. Nach § 2 Abs. 3 AVPStG können Gemeinden ihre Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen zum „Vollstandesbeamten“ nicht erfüllen. Dies bedeutet, dass für eine Gemeinde auch mehrere ihrer Bürgermeister mit eingeschränktem Aufgabenbereich bestellt werden können. Dieser Aufgabenbereich beinhaltet künftig sowohl Eheschließungen als auch die Begründung von Lebenspartnerschaften.

Seitens des Marktes Schneeberg ist beabsichtigt, den 2. Bürgermeister Kurt Repp und den 3. Bürgermeister Thomas Haas zu weiteren Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.


Beschluss:

2. Bürgermeister Kurt Repp wird zum weiteren Eheschließungsstandesbeamten des Marktes Schneeberg bestellt.


Diskussionsverlauf:

GR Loster erkundigt sich, was eine Fortbildung kostet.

1. Bgm. Kuhn erklärt, dass kostenfreie Seminare erst wieder im Jahr 2014 stattfinden.