Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 28.11.2012, lfd.Nr. 0774)

GR Lausberger übernimmt die Leitung für diesen Tagesordnungspunkt auf Grund von persönlicher Beteiligung von Bürgermeister Kuhn gemäß Art. 49 GO.

 

Der Bebauungsplan "Sommerberg" des Marktes Schneeberg wurde im Jahr 1970 rechtskräftig und im Jahr 1978 ergänzt.

 

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage für Baugrundstücke und der Bauvoranfragen von Burkard Speth und Tilo Röcklein wurde geprüft, inwieweit der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Sommerberg" im nördlichen bzw. nordwestlichen Bereich erweitert werden kann.

 

Hierzu lagen verschiedene Planungsvarianten vor, die die Weiterführung der "Bergstraße" mit einem Ringschluss in die "Neudorfer Straße" vorsah.

 

Nach einer Bedarfsermittlung im März 2012 soll nun die Erweiterung des Geltungsbereiches für den an die Bergstraße angrenzenden Bereich erfolgen. Hierzu wird der bestehende Wendehammer um ca. 115 m versetzt, und die angrenzenden Flächen werden der Bebauung zugeführt.

Auf einer Einlagefläche von 10.598 qm werden die Straße mit Gehsteig und Wendehammer sowie 14 Bauplätze mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 647 qm entstehen.

 

Die Erschließung ist für die Weiterentwicklung von Schneeberg von großer Bedeutung, da es in letzter Zeit für junge Familien schon schwierig war, geeignete Bauplätze in Schneeberg zu finden. Die Marktgemeinde ist im Besitz von nur einem Baugrundstück.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt die Erweiterung des Bebauungsplanes "Sommerberg".

 

Die Bauflächen werden als "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen und beinhalten folgende Grundstücke der Gemarkung Schneeberg:

2879, 2880, 2881, 2882, 2883, 2885, 2886, 2892, 2893, 2894, 2895, 2897, 2898, 2910/1, 2911/1, 2913, 2914, 2915, 2916, 2917, 2918, 2919, 2921, 2922, 2923, 2924, 2925, 2926, 2927, 2928, 2929, 2930, 2931, 2932, 2933, 2934, 2935, 2936, 2937, 2938, 2951, 2976/1, 2979, 2980

sowie teilweise: 2864, 2865, 2868, 2869, 2870, 2871, 2873, 2877, 2878, 2900/1, 2900/6, 2939, 2940, 2947, 2948, 2949, 2950, 2955, 2964, 2968, 2969, 2970, 2975, 3852

 

Sie sind wie folgt umgrenzt:

im Norden:                            durch landwirtschaftliche Flächen mit den Fl.Nrn.: 2819, 2820,

                                               2860, 2861, 2876, 2884, 2887, 2888, 2889, 2890, 2891 und

Teilflächen der Fl.Nrn.: 2864, 2865, 2869, 2870, 2871, 2873, 2877, 2878, 2939, 2940

im Osten und Süden:          durch die Bebauung "Sommerberg"

im Westen:                            durch die Fl.Nr. 3896 sowie Teilflächen der Fl.Nrn.: 2940, 2946,

                                               2947, 2948, 2949, 2950, 3852

 

1. Bürgermeister Kuhn, sowie die Gemeinderäte Ort, Speth und Wöber haben an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Marktgemeinderates sprechen von einer Grundsatzentscheidung für die Entwicklung in den nächsten Jahren. Sie halten es für wichtig, in einer strukturärmeren Region die Möglichkeit zu schaffen, die jüngere Generation in Schneeberg zu halten. Angesprochen wird die finanzielle Bindung der Gemeinde, wodurch z.B. wichtige Aufgaben im Bereich des Kanals verschoben werden müssen. Auch der Bedarfskatalog der Schulen und die Wohnmöglichkeiten im Ortskern werden thematisiert.

 

1. Bgm. Kuhn erklärt, dass als nächstes das Umlegungsverfahren ansteht. Er schlägt vor, dies in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates von einem Mitarbeiter des Vermessungsamtes genau erklären zu lassen. Auf die Frage nach der Dauer eines Umlegungsverfahrens berichtet Bürgermeister Kuhn von zehn Monaten beim Umlegungsverfahren „Roscheklinge“. Das Vermessungsamt hat sich das Gebiet für die Erweiterung bereits angeschaut. Es gibt dort wenig Grenzsteine, wodurch es zu Grenzverschiebungen kommen kann.