Sachverhalt:

Die Verordnung des Landratsamtes Miltenberg vom 24.01.1973 über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Schneeberg, Ortsteil Hambrunn, (Bernhardsquelle) wird aufgehoben.

 

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass nicht beabsichtigt sei in der Zukunft Wasser aus der Bernhardsquelle zu entnehmen. Seit Jahren wird für die öffentliche Wasserversorgung nur noch Wasser aus Brunnen I und Brunnen II entnommen.

GR Blatz möchte wissen, ob auch das dazugehörige Wasserschutzgebiet aufgehoben sei. Bürgermeister Kuhn bejaht dieses.