Sachverhalt:
Die Eheleute Ina und Ulf Schwartz, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Roscheklinge 12, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 2, Fl.Nr. 1790/42 der Gemarkung Schneeberg, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Die Eheleute haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen folgende Abweichungen (gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO):
- Überschreitung der zulässigen Grenzwandlänge
- Überschreitung der Baugrenze
- Satteldach mit 28° Dachneigung
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Mit den Abweichungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ besteht
Einverständnis.