Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 12.09.2012, lfd.Nr. 0741.2)

 

Die Röder-Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim, hat auf der Grundlage der letzten Rechnungsabschlüsse sowie der Vermögensbuchführung in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und der Verwaltung die Benutzungsgebührenkalkulation für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen durchgeführt. Die Neukalkulation ergab einen deutlich höheren Gebührenbedarf als bisher. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte vor 13 Jahren und wurde wirksam zum 01.01.1999.

 

Bei der aktuellen Gebührenkalkulation wurden erstmals eigene Gebühren für Urnengräber und Urnenstelen ermittelt. Für diese beiden Grabarten wurde eine Mindestbelegungszeit von 15 Jahren zu Grunde gelegt, während für die Erdgräber weiterhin eine Mindestbelegungszeit von 25 Jahren gilt. Weiterhin soll bei der Neufestsetzung der Grabgebühren auf getrennte Gebührensätze für den alten bzw. neuen Friedhofsteil verzichtet werden, wie dies schon mehrfach im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung gefordert wurde.

 

Um volle Kostendeckung zu erzielen, müssten die bestehenden Grabgebühren in vielen Fällen um ein Mehrfaches erhöht werden. Dies erscheint im Hinblick auf die Belastung der Bürger problematisch. Dennoch soll durch eine spürbare Gebührenerhöhung in einem Umfang von ca. 30 - 95 % je nach Grabart und Grabstätte das gemeindliche Defizit in den Bestattungseinrichtungen deutlich verringert werden.

Auch die Benutzungsgebühren für das Leichenhaus sollen deutlich erhöht werden.

 

Es ergibt sich somit folgender Vorschlag für die Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen:

 

Benutzungsgebühren für Grabstätten 2012

 

bisher

bisher

Kalkulation:

Vorschlag

Durchschnitt

 

Alter Friedhof

Neuer Friedhof

Röder 2012

Verwaltung

Landkreis MIL

Gräber-Ruhefrist

25 Jahre:

 

 

 

 

 

Einzelgrab

205,00 €

307,00 €

504,50 €

400,00 €

460,93 €

Doppelgrab

409,00 €

614,00 €

1.015,00 €

800,00 €

927,74 €

Dreifachgrab

614,00 €

614,00 €

1.636,25 €

900,00 €

 

Vierfachgrab

614,00 €

614,00 €

2.580,25 €

1.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Urnen-Ruhefrist

15 Jahre

 

 

 

 

 

Urnengrab (15 Jahre)

 

 

219,60 €

240,00 €

351,95 €

Umrechnung (25 Jahre)

205,00 €

 

366,00 €

400,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Urnenstelen (15 Jahre)

 

 

329,40 €

750,00 €

911,05 €

Umrechnung (25 Jahre)

 

 

549,00 €

1.250,00 €

 

Urnenstelen (15 Jahre) nach Zuschlagsverfahren

 

 

720,52 €

Kosten für Leichenhäuser

Aussegnung bei Urnen

61,00 €

 

119,93 €

120,00 €

88,00 €

Aufbewahrung und Aussegnung bei Sargbestattung

115,00 €

 

287,83 €

200,00 €

162,27 €

 

 

Der Gemeinderat ist sich einig, dass bei den Urnen eine Mindestbelegung von 15 Jahre festgesetzt wird und bei Sargbestattungen die Mindestbelegung bei 25 Jahren bleibt.

 

Folgende Punkte sollen in die Satzung aufgenommen werden:

Urnenstelen:

·    Beschriftung der Tafeln (Schriftgröße/-art liegt im Bemessen der Angehörigen)

·    Der Bereich der drei Urnenstelen wird von der Gemeinde in Ordnung gehalten

·    Blumen/Kränze/Gestecke sind 4-6 Wochen nach der Beerdigung wegzuräumen, danach können Blumen nur in einem von der Gemeinde festgelegten Bereich aufgestellt werden

·    Grablichter nur in einem von der Gemeinde aufgestellten Gefäß/Lampe

·    Mindestbelegungsdauer 15 Jahre, eine Verlängerung ist möglich

·    die Gebühr wird für ein Urnenfach mit einem Platz von zwei Urnen festgelegt.

 

Auf Nachfrage des Gemeinderates wurde mitgeteilt, dass die Urne (Schmuckschatulle)nach der Mindestbelegungsdauer entfernt wird. Der Innenteil der Urne wird im Bereich der Urnenstelen vergraben. Es besteht die Möglichkeit zwei Urnen in einem Urnenfach beizusetzen, auch wenn es keine Familienangehörige sind. Es wird angeregt, bereits jetzt schon festzulegen, dass an den Platten bzw. Tafeln keine zusätzlichen Gegenstände, z.B. Blumen oder Kerzen, angebracht werden dürfen.

 

Bürgermeister Kuhn schlägt vor, neben den jetzt bestehenden Urnengräbern, entlang der unteren Mauer, einfache Urnengräber zu ermöglichen:

·         Auf einem Sockel (10-15 cm breit), evtl. aus Sandstein, können die Namen der Verstorbenen angebracht werden, eine anonyme Bestattung ist ebenfalls möglich.

·         Auf dem Sockel können Grablichter und Blumen gestellt werden.

·         Die restliche Fläche ist Rasenfläche und wird vom Bauhof gepflegt.

·         Für diese einfachen Urnengräber fallen relativ geringe Kosten an.

 

Der Gemeinderat konnte sich nicht über die vorgeschlagene Gestaltung der einfachen Urnengräber entlang der unteren Mauer einigen. Angeregt wird, keine Grablichter und keinen Blumenschmuck zuzulassen, sowie einen Findling anstelle einer Mauer aufzustellen. Der Gemeinderat schlägt vor, nochmals einen Termin vor Ort zu machen. Er bittet darum, diese Möglichkeit der Urnenbestattung gleich in die Satzung aufzunehmen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt den vorstehend dargestellten Gebührenanpassungsvorschlägen zu.

Die Mindestbelegungszeit wird für Urnengräber und Urnenstelen auf 15 Jahre, für die übrigen Grabarten weiterhin auf 25 Jahre festgelegt.

Die Verwaltung soll auf Grundlage dieses Beschlusses die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung überarbeiten und aktualisieren und dem Gemeinderat zur Änderung bzw. zum Neuerlass vorlegen.