Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Johann Sander, Roscheklinge 18, 63936 Schneeberg, beantragt mit Schreiben vom 30.10.2012 die Genehmigung eines Carports auf seinem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 18, Fl.Nr. 1790/33. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“.

In den planungsrechtlichen Festsetzungen sind Garagen und überdachte Stellplätze nur innerhalb der Baugrenze zulässig.

Mit dem beantragten Carport werden folgende Grundzüge der Planung berührt:

  • Carport befindet sich außerhalb der Baugrenze
  • Zwischen Straßenkante und überdachtem Stellplatz wird der Stauraum nicht eingehalten.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt den Antrag auf Errichtung eines Carport ab, da er nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ entspricht. Ein Antrag auf isolierte Befreiung kann nicht genehmigt werden, da bei diesem Bauvorhaben die Grundzüge der Planung berührt werden.