Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.06.2012, lfd. Nr. 696.3)

Mit der Bebauung im Anschluss an den Bebauungsplan „Sommerberg“ befasste sich der Gemeinderat bereits mehrmals. Im Frühjahr 2012 wurde eine Bedarfserhebung bei den Grundstückseigentümern Sommerberg durchgeführt. Die Erhebung ergab, dass eine komplette Erschließung des Sommerbergs von der Bergstraße bis zur Neudorfer Straße mit ca. 30 – 40 Bauplätzen nicht erforderlich ist und somit nicht in Frage kommt.

 

Herr Burkard Speth hat in einer Bauvoranfrage im Sommer 2011 sein Interesse an einer Bebauung im Anschluss an den Bebauungsplan „Sommerberg“ bekundet. Das Landratsamt teilte dazu mit, dass ohne neuen Bebauungsplan kein einziges Grundstück um den Wendeplatz bzw. als Angrenzergrundstück bebaut werden kann. Vom Landratsamt Miltenberg bestehen jedoch aus bauleitplanerischer Sicht gegenüber einer Erweiterung des Bebauungsplanes „Sommerberg“ grundsätzlich keine Bedenken. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Träger öffentlicher Belange sowie die naturschutz- und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Weiterhin ist wie bei jedem Bebauungsplan ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.

 

Der Gemeinderat war in der Sitzung am 15.06.2012 der Auffassung, dass eine Verlängerung der Bergstraße um ca. 130 m mit einer Verlegung des Wendehammers geprüft werden sollte. Das untersuchte Erschließungsgebiet befindet sich als WA (allgemeines Wohngebiet) im gültigen Flächennutzungsplan. Die Erschließung dieses Gebietes wurde bereits vor 30 Jahren in Erwägung gezogen. Die Nähe zum Ortsbereich, die schöne Lage mit herrlicher Aussicht des Sommerberges und die relativ leichte und kostengünstige Erschließung wurden damals schon als Vorteile genannt. Das Ingenieurbüro Eilbacher, Miltenberg, hat diese Variante untersucht. Herr Eilbacher stellt während dieser Gemeinderatssitzung die Baumöglichkeiten mit entsprechender Erschließung der Straße einschließlich Wasser- und Kanalleitung vor.

 

Anhand Zeichnungen und Fotos (siehe Anhang) demonstriert Herr Eilbacher die Ergebnisse seiner Untersuchungen:

Bild 1: Flächennutzungsplan mit Ausweisung des Erschließungsgebietes als „WA“

Bild 2: Trassenführung der Erschließungsstraße bis zur Neudorfer Straße (Orthofoto)

Bild 3: Erschließungsgebiet mit 130 m Trassenführung (Orthofoto)

Bild 4: Lageplan mit möglicher Grundstücksaufteilung

Bild 5: Schnitt durch die geplante Bebauung

Bild 6: Fotos vom bestehenden Wirtschaftsweg, Blick talseits und bergseits

Bild 7: Lageplan Kanalbestand

 

Mit einer Verlängerung der Bergstraße um 130 m entsteht ein Baugebiet mit einer Fläche von 10.090 m², dies beinhaltet eine Verkehrsfläche von 1.346 m² einschließlich eines Fußwegs zum Urbanusweg als direkte Verbindung zum Ortskern. Die Baufläche umfasst 8.744 m², damit können 14 Bauplätze mit 580 – 680 m² entstehen. Die Grundstücke sind an den Straßenfronten zwischen 18 und 23 m breit. Der Straßenverlauf mit einem einseitigen Gehweg zur Talseite folgt im Wesentlichen dem bestehenden Weg. Für den Straßenbau erforderliche bergseitige Erdabtragungen können talseitig wieder aufgebracht werden. Ein Schnitt durch die geplante Bebauung zeigt den Geländeverlauf und eine mögliche Positionierung der Gebäude.

 

Da es sich um eine ganze Reihe von zum Teil sehr kleinen Grundstücksflächen handelt, ist eine Umlegung durch das Vermessungsamt erforderlich.

Zu den zurzeit in Schneeberg vorhandenen Baumöglichkeiten erklärt 1. Bgm. Kuhn, dass die Marktgemeinde Schneeberg Eigentümerin von nur einem Bauplatz im Gebiet Sommerberg ist. Die restlichen unbebauten Grundstücke (ca. 40 Stück) in der Gemarkung Schneeberg sind in privater Hand. In diesem Jahr wurden bzw. werden sechs Häuser in Schneeberg gebaut. Dies sind im Vergleich zu den Vorjahren sehr viele. Augenblicklich werden ca. 8 Bauplätze in Schneeberg angeboten, dennoch war es für einige junge bauwilligen Familien gerade in letzter Zeit gar nicht leicht, tatsächlich einen Bauplatz in Schneeberg zu bekommen. Der vorgelegte Bebauungsplan mit der Erschließung von 14 Bauplätzen ist erforderlich, damit sich die Gemeinde Schneeberg entwickeln und die Auswahl an Bauplätzen für den kurz- und mittelfristigen Bedarf abgedeckt werden kann.


Diskussionsverlauf:

GR Lausberger fragt nach einer Kostenschätzung für das Baugebiet. Herr Eilbacher kann dazu nur eine grobe Schätzung aufgrund Vergleichszahlen aus früheren Projekten abgeben, weil noch keine exakte Vermessung für eine Planung vorliegt. Für den Straßenbau, Fußweg, Kanal und Wasser werden ca. 350.000 € veranschlagt. 1. Bgm. Kuhn errechnete unter diesen Annahmen einen Grundstückspreis einschließlich Erschließungsbeiträge von 75 – 80 €/m².

GR Kuhn möchte wissen, wie eine weitere Erschließung bis zur Bergstraße später mal abgerechnet wird. 1. Bgm. Kuhn erwidert, dass die geplante Erschließung eine Einheit bildet und dann ein weiterer unabhängiger Erschließungsbereich folgen würde.

GR Wöber erkundigt sich nach dem geplanten Straßenverlauf und dessen Gefälle. Herr Eilbacher erklärt, dass die Straße etwas „bewegt“ ist, dabei richtet man sich in etwa nach dem bestehenden Weg. Die Straße liegt im Anschluss an die Bergstraße etwas tiefer als der bestehende Weg. Bei der Gestaltung der talseitigen Grundstücke soll Wert auf Attraktivität gelegt werden, z.B. müssen Gebäude nicht auf Straßenhöhe gebaut werden.

GR Pfeiffer meint, dass das nachfolgende Gelände bis zur Neudorfer Straße schwieriger zu erschließen sei. Die dann entstehenden Kosten werden auf eine kleinere Fläche umgelegt und würden die Attraktivität mindern.

1. Bgm. Kuhn informiert, dass im Flächennutzungsplan die Grenze zum allgemeinen Wohngebiet (WA) eingezeichnet ist. Eine Erweiterung bis zur Neudorfer Straße liegt teilweise außerhalb des WA-Gebietes des gültigen Flächennutzungsplanes. Deshalb sei eine Erschließung in zwei Abschnitten bei dem derzeitigen Bedarf sinnvoll.

GR Pfeiffer fragt, ob der Wendehammer außerhalb des gekennzeichneten Baugebietes bzw. eine Erweiterung des Baugebietes möglich sei.

GR Dumbacher möchte wissen, welche Forderungen das Landratsamt zu den Ausgleichsflächen stellt. Herr Eilbacher erläutert dazu, dass eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) erforderlich ist, um dies zu klären. Es muss ein Ausgleich für hochwertiges Gelände (z.B. bezüglich gefährdeter Pflanzen) geschaffen werden. Für einen Ausgleich können z.B. auch Flächen im Waldbereich aufgewertet werden, indem aus einer Monokultur eine Mischkultur gemacht wird.

GR Lausberger fragt nach Erfahrungswerten, ob durch das neue Erschließungsgebiet die Baugrundpreise in der Roscheklinge beeinflusst werden. 1. Bgm. Kuhn ist der Meinung, wenn 14 Plätze dazukommen, wirkt sich das eher preissenkend/konkurrierend aus und geht in Richtung Entspannung der Bodenpreise.

GR Lausberger erkundigt sich, wie in Schneeberg die Bauplätze an den Mann gebracht werden sollen. Dazu erklärt 1. Bgm. Kuhn, dass der Markt Schneeberg bei der Umlegung auf jeden Fall 2 – 3 Bauplätze zugeteilt bekommt und je nach Nachfrage der Grundstückseigentümer die restlichen Grundstücke in Gemeindeeigentum übernimmt. Wenn 2 Bauplätze pro Jahr verkauft werden, sind in einigen Jahren keine mehr übrig. Das Risiko der Vermarktung sei überschaubar.

GR Wöber merkt an, dass eine Erweiterung des Baugebietes bis zur Bergstraße zur Folge hat, dass die Neudorfer Strasse ausgebaut werden muss. Dies spreche für eine sofortige große Lösung.

GR Ort fragt, ob der Kanal bei einer großen Lösung die größere Abwassermenge verkraftet. Das ist gemäß 1. Bgm. Kuhn bei der damaligen Planung schon vorgesehen worden und sollte kein Problem sein. Eine genaue Prüfung steht jedoch noch aus.

1. Bgm. Kuhn meint, dass eine Erschließung wichtig ist um das Angebot an Bauplätzen zu ermöglichen und den Bedarf für die Zukunft abzudecken. Der nächste Schritt ist ein Aufstellungsbeschluss.