Sachverhalt:

Im Standesamtswesen zeichnen sich große Veränderungen durch die Einrichtung eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters ab. Dieses soll bundesweit zum 01.01.2014 und bayernweit bereits bis zum 01.07.2013 eingeführt werden. Die Aufgaben werden neu gefasst, und die Anschaffung neuer Soft- und Hardware ist erforderlich. Im Amorbacher Raum fanden bereits mehrmals Gespräche zwischen den Bürgermeistern und mit der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt Miltenberg zu dem Thema: „Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes im Südlichen Odenwald“ statt. Vor Jahren wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit das Standesamt „Südspessart“ gebildet, welches die Kommunen Stadtprozelten, Altenbuch und Dorfprozelten umfasst. Bayernweit gab es 2009 - 2011 bereits 45 Zusammenschlüsse.

 

Im Landratsamt Miltenberg fand in der vergangenen Woche ein Gespräch mit den Kommunen Amorbach, Kirchzell, Weilbach und Schneeberg statt. Dabei wurde deutlich, dass ein Interesse aller Kommunen an einer gemeinsamen Kooperation vorliegt. Eine Kooperation würde bedeuten, dass die Aufgaben des Standesamtes (Beurkundung von Sterbefällen, Geburten, Eheschließungen, Namensänderungen, Adoptionen, usw.) von den Kommunen Kirchzell, Weilbach und Schneeberg auf die Stadt Amorbach übertragen werden. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, welcher der Zustimmung einer 2/3-Mehrheit sowohl der übertragenden als auch der aufnehmenden Kommune bedarf, könnten die Einzelheiten geregelt werden.

 

Es ist weiterhin möglich, dass Trauungen durch die Bürgermeister in den Kommunen Kirchzell, Weilbach und Schneeberg sowie natürlich in Amorbach stattfinden. Die Bearbeitung der Fälle (z.B. Anmeldung zur Eheschließung) würde in Amorbach erfolgen. Auch die Standesamtsbücher aller Gemeinden wären gem. dem Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) in Amorbach zu führen.

 

Um weiterhin die Selbständigkeit des Standesamtes in kleinen Gemeinden aufrecht zu erhalten, ist ein hoher personeller Einsatz mit zahlreichen Fortbildungen von zwei Beschäftigten (möglichst beide im gehobenen Dienst) erforderlich. Die bisher praktizierte Vertretungsregelung zwischen den selbständigen Standesämtern über arbeitsrechtliche Verträge wird nicht mehr zugelassen. Auch ist es nicht möglich, einem Leiter des Standesamtes (z.B. von Amorbach) die Leitung weiterer Standesämter anderer Gemeinden (Kirchzell, Weilbach, Schneeberg) zu übertragen und vertraglich oder arbeitsrechtlich zu vergüten.


Diskussionsverlauf:

Seitens des Marktgemeinderates ist es nicht einsichtig, warum zur Erledigung der Standesamtsaufgaben in jeder Gemeinde zwei Beamte des gehobenen Dienstes gefordert werden. Diese Forderung werde von oben herab den kleinen Kommunen aufdiktiert und sei völlig übertrieben. Sie komme einer Entmündigung der Kommunen gleich und erwecke den Eindruck der Einführung einer Verwaltungsgemeinschaft durch die Hintertür.

 

Gemeinderat Lausberger sieht seitens des Marktes Schneeberg keinen Handlungsbedarf bezüglich einer Übertragung der Standesamtsaufgaben an eine andere Kommune. Das Standesamt Schneeberg solle in Schneeberg bleiben. Vielmehr dürfe man sich von oben her nicht alles bieten lassen. Er fordert den Bürgermeister, die Verwaltung und seine Gemeinderatskollegen dazu auf, aktiv zu werden und eine Initiative zu starten, bei der zum Ausdruck kommt, dass sich der Markt Schneeberg nicht mit der derzeitigen Gesetzeslage zufrieden gibt und dazu auffordert, einen bürgernahen und praktikablen Weg für kleinere Kommunen zu finden.

3. Bürgermeister Haas unterstützt dieses Anliegen. Die Initiative sollte sich nach seiner Meinung insbesondere gegen die Forderung nach zwei Beamten des gehobenen Dienstes in jeder Gemeinde richten. Er könne sich eine Lösung in der Form feststellen, dass ein Standesamtsleiter für alle 4 Gemeinden bestimmt wird und zumindest die normalen Standesamtsfälle weiterhin im Standesamt vor Ort bearbeitet werden.

 

Bürgermeister Kuhn und Gemeindekämmerer Grießer erläutern, dass der von Gemeinderat Haas vorgeschlagene Weg aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nicht praktikabel sei. Für Schneeberg bleibe nur die Möglichkeit des Beitritts zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk - oder im Falle einer selbständigen Weiterführung des Standesamtes - die Bestellung eines weiteren Standesbeamten.

 

Als Ergebnis der fortgesetzten Diskussion wird seitens des Marktgemeinderates der Wunsch geäußert, die selbständige Führung des Standesamtes Schneeberg, soweit möglich, weiter zu betreiben.