Sachverhalt:

Von Seiten der Kommunen Amorbach, Kirchzell, Laudenbach, Rüdenau, Weilbach und Schneeberg besteht die Absicht, den Bau von Windenergieanlagen im Raum Südlicher Odenwald zu ermöglichen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind zurzeit noch nicht gegeben, da der Regionalplan des Planungsverbandes Bayerischer Untermain den Bau von Windrädern in Naturparken ausschließt. Das Gebiet befindet sich im Naturpark Bergstraße-Odenwald. Um Windenergieanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen, müssen deshalb zuerst durch die Regionalversammlung der Regionalplan und durch den Bezirk Unterfranken die Landschaftsschutzverordnung geändert werden.

 

Von der Bayerischen Staatsregierung wurde ein Windatlas vorgelegt und die Gemeinden erhielten die Möglichkeit, die Ergebnisse der Gebietskulisse für die Windkraftnutzung einzusehen. Unser Gebiet ist darin gelb ausgewiesen, d.h. weitere Untersuchungen und Prüfungen sind erforderlich.

 

Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg haben deshalb ein 3-D-Gutachten in Auftrag gegeben, um mehr Informationen über die Qualität der Standorte, insbesondere zur Windhöffigkeit, zu bekommen. Je besser der Standort der Windkraftanlage, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vorrangfläche im Naturpark ausgewiesen wird. Man geht davon aus, dass dieses 3-D-Gutachten in einem halben Jahr vorliegt.

 

Auf der  Kreisversammlung des bayerischen Gemeindetages wird die erfolgreiche Gestaltung der Energiezukunft im Landkreis Miltenberg als eine der Kernaufgaben der nächsten Jahrzehnte gesehen. Es wird vorgeschlagen, einen landkreisweiten Teilflächennutzungsplan „Wind“ zu erstellen, in welchen bereits erstellte oder beabsichtigte örtliche Pläne zur Windkraft einbezogen werden sollen. Beim Landratsamt wird die Erstellung eines Zonierungskonzeptes für Windkraft in den Landschaftsschutzgebieten beantragt, wobei schließlich der Bezirk über die Vorrangflächen zu entscheiden hat.

 

Die Kommunen des südlichen Landkreises wollen für ihr Gebiet einen gemeinsamen Flächennutzungsplan erstellen. In diesem Plan sollen schließlich die Vorranggebiete festgelegt werden, wobei die Qualität des Standortes und der Eingriff für Natur und Mensch eine große Rolle spielen. Es ist eine gemeinsame Informationsveranstaltung für Stadt- und Gemeinderäte sowie für die gesamte Öffentlichkeit geplant, um dann die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen. Die genaue Vorgehensweise wird im Moment mit dem Landratsamt abgeklärt.

 

Weiterhin möchten die Kommunen des südlichen Landkreises eine Windkraft GmbH und Co. KG gründen, um die Voraussetzungen für Finanzierung, Projektierung und Betreibung von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Die Wertschöpfung soll so weit wie möglich in unserer Region bleiben. Dabei sollen die Energiegenossenschaft und die örtlichen Banken einbezogen werden, damit sich die Bürger finanziell beteiligen können. Die Steuerungsfunktion des Unternehmens sollte teilweise bei den beteiligten Kommunen bleiben.

 

Die Gemeinde Schneeberg verfügt über Informationen, dass der Bergrücken Hambrunn/Hornbach als Standort für Windräder gut geeignet ist. Von der Gemeinde Schneeberg wurde bei E.ON-Bayern, Regensburg, eine Netzverträglichkeitsprüfung beantragt, um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Stromnetz zu ermitteln. Es werden auch Gespräche mit der Stadt Walldürn geführt, ob man in einem Gemeinschaftsprojekt eine Windparkanlage mit möglicherweise sechs Windrädern errichtet, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen geben sind.

 

1. Bgm. Kuhn zeigte zum Thema „Steuerungsmöglichkeiten und Planungsgrundlagen bei der Errichtung von Windkraftanlagen“ die Power-Point-Präsentation von Herrn Stephan Albert, die dieser am 19.03.2012 bei Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages in Großheubach vorstellte. 1. Bgm. Kuhn stellte heraus, dass drei verschiedene Vorgehensweisen denkbar sind, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen:

a) eine kreisübergreifende Regelung durch den Bezirk
b) ein landkreisweiter Flächennutzungsplan
c) ein gemeinsamer Flächennutzungsplan mit den Kommunen Amorbach, Kirchzell und Weilbach.


Diskussionsverlauf:

 

In der Diskussionsrunde stand das weitere Vorgehen im Vordergrund. Bau und Betrieb von Windkraftanlagen und damit einhergehende mögliche Partnerschaften sind wichtige Entscheidungen, die gründlich überlegt werden müssen. Mit einem gemeinsamen Flächennutzungsplan kann wirksamer gehandelt werden als in einer einzelnen Gemeinde. Es wurden bereits Gespräche mit der Stadt Walldürn zum Standort Hornbach geführt. Mit der baden-württembergischen Stadt erhofft man sich einen besseren Partner und profitiert von der günstigeren Infrastruktur. Dabei sei man sich der planungsrechtlichen Unterschiede in Baden-Württemberg bewusst.

 

Ein erster Schritt wurde bereits mit dem Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung bei E.ON in Regensburg getan. Der jetzt zur Verfügung stehende Windatlas gibt lediglich Hinweise auf ertragreiche Flächen. Um das Windertragspotential am Standort zu erfahren. muss die Gemeinde Schneeberg die Ergebnisse des 3-D-Gutachtens abwarten. Erst damit kann die Wirtschaftlichkeit beurteilt und eine Windkraftanlage finanziert werden. Allerdings wird befürchtet, dass Interessenten an anderen Standorten bereits jetzt das gute Potential ihres Standortes kennen und ohne zu warten diese Flächen festhalten und handeln.

Schneeberg wird in die Informationsveranstaltung gehen, um das Vorgehen zu erfahren. Beschlüsse werden später intern gefasst.