Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 18.05.2011, lfd.Nr. 517.3)

Seit 14.05.2011 gilt auf der Grundlage des zwischen der Verkehrsgesellschaft mbH Untermain und der Stadt Amorbach sowie den Gemeinden Kirchzell, Schneeberg und Weilbach abgeschlossenen Vertrages ein vergünstigter Sondertarif im öffentlichen Personennahverkehr im Raum Amorbach. Die Kommunen haben sich darin verpflichtet, den daraus resultierenden Differenzbetrag zum regulären Tarif zu gleichen Teilen zu erstatten.

 

Mit dem Jahresfahrplanwechsel 2011/2012 endete die erste Abrechnungsperiode (ca. 7 Monate). Die Verkehrsgesellschaft mbH Untermain, Aschaffenburg, hat mit Schreiben vom 27.02.2012 den von den Kommunen subventionierten Ausgleichsbetrag mit insgesamt 4.541,70 € beziffert. Zuzüglich der vereinbarten anteiligen Verwaltungspauschale ergibt sich für den Markt Schneeberg eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.278,22 €.

Die Verkehrsgesellschaft mbH Untermain stellte die Ausgleichszahlung für das Jahr 2011 aufgrund des Sondertarifs für die Gemeinden Amorbach, Kirchzell, Schneeberg und Weilbach in Rechnung. Grundlage ist der Vertrag vom 14.05.2011. Auf den Markt Schneeberg entfällt ein Ausgleichsbetrag von 1278,22 € brutto. Mit diesem Sondertarif werden die Fahrpreise im örtlichen Nahverkehr subventioniert.