Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eheleute Daniela und Klaus Hörst, wohnhaft in 63936 Schneeberg, In der Steige 24, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 22, Fl.Nr. 1790/31 der Gemarkung Schneeberg, den Wohnhausneubau (2 Wohneinheiten) mit Garage.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Die Eheleute haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen eine Befreiung gemäß Art. 31 Abs. 2 BauGB wegen Überschreitung der talseitigen Wandhöhe im Bereich des Quergiebels von 8 Meter auf 8,40 Meter. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass dies auf Grund der starken Hanglage gewünscht wird.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die fehlenden Nachbarnunterschriften sowie der Ersteller des Standsicherheitsnachweises werden vom Bauherrn noch nachgereicht. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 4 Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ wegen Überschreitung der talseitigen Wandhöhe im Bereich des Quergiebels stimmt der Marktgemeinderat zu.


Diskussionsverlauf: